1. Allgemeines:
Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Leine-Volkshochschule gGmbH im allgemeinen Bildungsteil und den Veranstaltungen.
Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der Leine-Volkshochschule gGmbH. Hier tritt die Leine-Volkshochschule gGmbH nur als Vermittler auf.
Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, dient dies lediglich der sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.
Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der Leine-Volkshochschule gGmbH).
Erklärungen der Leine-Volkshochschule gGmbH genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen des HGB.
2. Vertragsabschluss:
1. Anmeldungen sind grundsätzlich verbindlich und verpflichten zur Zahlung der Kursgebühren. Dies gilt auch bei Nichtteilnahme, unregelmäßigem Besuch oder vorzeitigem Ausscheiden
2. Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt entweder durch Annahmeerklärung der Leine-Volkshochschule gGmbH zustande oder nach Verstreichen einer zweiwöchigen Frist, innerhalb der keine Vertragsablehnung seitens der Leine-Volkshochschule erfolgte.
3. Anmeldungen werden im Regelfall nicht bestätigt. Auf Wunsch kann dies jedoch per E-Mail erfolgen. Bei der Anmeldung zu einem Bildungsurlaub erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.
4. Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der Leine-Volkshochschule gGmbH eingeht, einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 2 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
5. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin:
1. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der Leine-Volkshochschule gGmbH als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht auf Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der Leine-Volkshochschule gGmbH namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der Leine-Volkshochschule gGmbH. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
2. Die Leine-Volkshochschule gGmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten (z.B. Theaterkarten) auszugeben. In einem solchen Fall ist die Teilnehmerin verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten der Leine-Volkshochschule gGmbH auszuweisen. Geschieht das aus von der Teilnehmerin zu vertretenden Gründen nicht, kann die Teilnehmerin von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.
4. Entgelt:
1. Das Entgelt ist bei jeder einzelnen Veranstaltung gesondert ausgedruckt. Die Höhe des zu entrichtenden Entgelts (einschließlich € 5,- Bearbeitungsgebühr) ergibt sich aus der jeweils gültigen Ankündigung der Leine-Volkshochschule gGmbH (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
2. Kosten für Lernmittel, Prüfungen oder Materialverbrauch sind im Entgelt nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Das Entgelt wird in der Regel per Lastschrift erhoben. Ausgenommen sind die Kurse “Deutsch als Fremdsprache“ und Veranstaltungen, deren Eintrittspreise an der Abendkasse zu entrichten sind.
4. Zahlungsweise
Das Entgelt wird nach Veranstaltungsbeginn oder nach Versendung von z. B. Eintrittskarten von Ihrem Konto abgebucht. Führt die beauftragte Bank den Lastschrifteinzug aus Gründen, die die Leine-Volkshochschule gGmbH nicht zu verantworten hat, nicht aus, sind die anfallenden Bankspesen vom Kontoinhaber zu tragen. Nach erfolgreicher Abbuchung erlischt die Einzugsermächtigung automatisch.
Bei Überweisung ist das Entgelt auf das Konto der Leine-Volkshochschule gGmbH, Nr. 900245190 bei der Sparkasse Hannover BLZ 25050180, unter Angabe der Kursnummer und Namen des Teilnehmers bis spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsbeginn zu leisten. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Bei Ablehnung der Anmeldung wird das Entgelt in voller Höhe zurückerstattet.
5. Ermäßigungen
Sind die Voraussetzungen für eine Ermäßigung erfüllt, beläuft sich diese auf grundsätzlich 30%, sofern die Kursgebühr mindestens € 50,- beträgt. Anspruch auf Ermäßigung haben:
- Empfänger von Arbeitslosengeld I und II;
- Empfänger von Sozialhilfe nach SGB XII;
- Schwerbehinderte und Gleichgestellte;
- Schüler, Auszubildende und Studenten.
Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,-, sowie Material-, Geräte-, und sonstige Kosten, Eintrittsgelder für Studienfahrten, Studienreisen, Veranstaltungen und Exkursionen, Prüfungsentgelte, Bildungsreisen und Veranstaltungen mit auswärtiger Übernachtung sind von einer Ermäßigung ausgeschlossen.
Bei Veranstaltungen mit Kooperationspartnern gilt die Ermäßigungsregelung des Hauptdurchführenden. Ratenzahlung, Ermäßigung bzw. Erlass des Teilnehmerentgelts können in besonderen sozialen Härtefällen nach Vorlage eines schriftlichen formlosen Antrags von der Geschäftsleitung in Einzelprüfung gewährt werden.
Der schriftliche Antrag auf Entgeltermäßigung ist mit entsprechenden Nachweisen zum Zeitpunkt der Anmeldung zu stellen. Liegen 7 Tage nach Veranstaltungsbeginn nicht alle Unterlagen vor, wird keine Ermäßigung gewährt.
5. Organisatorische Änderungen:
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung von einer bestimmten Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde. Die Leine-Volkshochschule gGmbH kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Sollte eine Veranstaltung aus von der Leine-Volkshochschule gGmbH nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann diese nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
6. Abmeldung:
1. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung, zu der Sie sich angemeldet haben, gilt nicht als Abmeldung.
Abmeldungen direkt im Kurs bei den Dozentinnen/Dozenten sind nicht möglich.
Sie können jedoch kostenfrei und ohne Angabe von Gründen zurücktreten, sofern uns Ihre schriftliche Abmeldung spätestens 2 Wochen (Posteingang der Leine-Volkshochschule gGmbH) vor Beginn der von Ihnen gewählten Veranstaltung vorliegt.
2. Für spezielle Veranstaltungen und Maßnahmen (wie z. B. BAMF-Kurse, IHK-Lehrgänge, Zweiter Bildungsweg etc.) gelten spezifische Bedingungen, die in den jeweiligen Teilnehmer- und Maßnahmeverträgen vereinbart sind.
Veränderungen der Rahmenbedingungen, wie z. B. Dozentenwechsel, Raum- und Unterrichtsstättentausch berechtigen nicht zu einer Abmeldung.
7. Teilnahmebescheinigung:
Auf Wunsch erhalten Sie am Ende des Semesters eine Bescheinigung über den regelmäßigen Besuch einer Veranstaltung.
8. Unterrichtsausfall:
Ausgefallene VHS-Unterrichtsstunden werden in der Regel innerhalb des laufenden Semesters nachgeholt. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, wird das Entgelt entsprechend der ausgefallenen Unterrichtseinheiten reduziert. Auch an Tagen und Abenden, an denen z. B. aus Witterungsgründen etc. der Unterricht in Schulen allgemein abgesagt wurde, finden die VHS-Veranstaltungen grundsätzlich statt.
9. Haftung:
Für Unfälle, Diebstahl, Sach- und Personenschäden auf dem Hin- und Rückweg sowie für die Dauer der Veranstaltung übernimmt die Leine-Volkshochschule keine Haftung.
10. Datenschutz:
Ihre persönlichen Daten werden in der EDV-Anlage der Leine-Volkshochschule gGmbH unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert. Geraue Angaben zu Anrede, Name, Anschrift und Geburtsdatum sind zur Bearbeitung der Anmeldung dringend erforderlich. Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind zu organisatorischen Zwecken hilfreich.
11. Gültigkeit:
Sollten Bestimmungen des Vertragswerkes ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Mit der Bekanntgabe dieser AGB verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.
Laatzen, 1. August 2011