Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Allgemeines (1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshoch- schule (vhs), auch für solche, die im Wege der elektroni- schen Datenübermittlung durchgeführt werden. (2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Ver- anstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veran- staltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf. (3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen. (4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schrift- form oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der vhs). Erklä- rungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird. 2. Vertragsabschluss (1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unter Vorbehalt. (2) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber da- durch, dass die 3-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsangebot abgelehnt hat. (3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmelde- schlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Er- folgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmel- dung als abgelehnt. (4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind verbind- lich, wenn sie sofort oder innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden. (5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen der Absätze (2) und (4) nicht berührt. (6) Die Vertragssprache ist deutsch. (7) Im Falle einer Online-Anmeldung kann die Anmeldende Eingabefehler dadurch korrigieren, dass sie den „zahlungs- pflichtig buchen“-Button nicht betätigt, sondern stattdessen in ihrem Browserfenster auf die vorherigen Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung wie den ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw. kor- rigiert. (8) Die vhs speichert den Vertragstext, den die Anmeldende gesondert per E-Mail anfordern kann. Die Anmeldende hat darüber hinaus die Möglichkeit, den Vertragstext über die Nutzung der Druckfunktion ihres Browsers ausdrucken. 3. Widerrufsbelehrung Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB so- wie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufs- frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Leine-VHS gGmbH Senefelderstr. 17/19, 30880 Laatzen Fax: 0511 89886 333, E-Mail: info@leine-vhs.de 3.1 Widerrufsfolgen Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lie- ferung als die von uns angebotene, günstigste Standard- lieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wur- de ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berech- net. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Ge- samtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“ 3.2 Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 4. Vertragspartnerin und Teilnehmerin (1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden ver- tragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. (2) Für die Teilnehmerin gelten sämtliche die Vertragspartnerin betreffenden Regelungen sinngemäß. (3) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sach- lichen Voraussetzungen abhängig machen. (4) Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmer- karten auszugeben. In einem solchen Fall ist die Vertrags- partnerin verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten der vhs auszuweisen. Geschieht das aus von der Vertragspartnerin zu vertre- tenden Gründen nicht, kann die Vertragspartnerin von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht. 5. Entgelt und Veranstaltungstermin (1) Das Veranstaltungsentgelt wie auch der Veranstaltungs- termin und -dauer ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.). (2) Das Entgelt soll bei Kursbeginn, spätestens 7 Tage danach bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet. (3) Ausgenommen sind die Kurse “Deutsch als Fremdsprache“ und Veranstaltungen, deren Eintrittspreise an der Abend- kasse zu entrichten sind. (4) Alternativ dazu kann der Teilnehmer der vhs ein SEPA Ba- sismandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt nach Kursbeginn. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Noti- fication) wird auf 2 Tage verkürzt. Der Teilnehmer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Führt die be- auftragte Bank einen SEPA-Lastschrifteinzug aus Gründen, die die vhs nicht zu verantworten hat, nicht aus, sind die anfallenden Bankspesen vom Kontoinhaber zu tragen. 5.1 Ermäßigungen (1) Sind die Voraussetzungen für eine Ermäßigung erfüllt, be- läuft sich diese auf grundsätzlich 20%, sofern das Kursent- gelt mindestens 72,- € beträgt. Anspruch auf Ermäßigung haben: • Empfänger von Arbeitslosengeld I und II • Empfänger von Sozialhilfe nach SGB XII • Schwerbehinderte und Gleichgestellte • Schüler, Auszubildende und Studenten. (2) Im Veranstaltungsentgelt enthaltene Material-, Geräte-, und sonstige Kosten, Eintrittsgelder für Studienfahrten, Studi- enreisen, Veranstaltungen und Exkursionen, Prüfungsent- gelte, Bildungsreisen und Veranstaltungen mit auswärtiger Übernachtung sind von einer Ermäßigung ausgeschlossen. (3) Bei Veranstaltungen mit Kooperationspartnern gilt die Er- mäßigungsregelung der Hauptdurchführenden. (4) Ratenzahlungen, können in besonderen sozialen Härtefäl- len nach Vorlage eines schriftlichen formlosen Antrags von der Geschäftsleitung in Einzelprüfung gewährt werden. 6. Organisatorische Änderungen (1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde, es sei denn, die Vertragspart- nerin hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Dozentin. (2) Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem der Ver- tragspartnerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. (3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Er- krankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstal- tung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 7 Abs. (2) Satz 2 und Satz 3 und Abs. (3) sinngemäß. (4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veran- staltungen grundsätzlich nicht statt. 7. Rücktritt und Kündigung durch die vhs (1) Die Mindestzahl der Vertragspartnerinnen wird in der An- kündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt man- gels einer solchen Angabe 9 Personen. Wird diese Mindest- zahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum 2. Tag vor der Veranstaltung. Kosten entstehen der Vertragspartnerin hierdurch nicht. (2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kün- digen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall einer Dozentin wegen Krankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veran- staltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berech- nung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teil- leistung für die Vertragspartnerin ohne Wert ist. (3) Die vhs wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Abs. (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 2 Werktagen informie- ren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 7 Werktagen erstatten. (4) Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 5) nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kursbeginn entrichtet, kann die vhs unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Die Vertrags- partnerin schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehen- der Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung von 5% des Veranstaltungsentgelts, höchs- tens jedoch 20,- €. Der Vertragspartnerin steht der Nach- weis offen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind als die vereinbarte Pauschale. tungen trotz vorangehender Abmahnung und insbesondere Störung des Informations- bzw. Veran staltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästi gungen oder durch querulatorisches Verhalten, (5) Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgen- den Fällen vor: • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstal- Androhung der Kündigung durch die Dozentin, • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin, • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art, • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung. gegenüber Vertragspartnerinnen oder Beschäftigten der vhs, oder Religionszugehörigkeit etc.), Statt einer Kündigung kann die vhs die Vertragspartnerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kün- digung oder durch einen Ausschluss nicht berührt. 8. Kündigung durch die Vertragspartnerin (1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin die vhs auf den Mangel hinzuwei- sen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ab- lauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. (2) Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 6) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumut- bar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin wertlos ist. (3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernab- satzgeschäften) bleibt unberührt. (4) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien auf ihre Kosten zurückzu- senden, soweit diese als Paket versandt werden können. 9. Schadenersatzansprüche (1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig ver- traut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 10.Schlussbestimmungen (1) Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. (2) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar. (3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speiche- rung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwe- cken der Vertragsdurchführung gestattet. Die Vertragspart- nerin kann dem jederzeit widersprechen. Diese AGB treten mit Wirkung zum 22.08.2022 in Kraft. Alle früheren AGB verlieren damit ihre Gültigkeit. 3333333333