Kursentgelte und Ermäßigungen


Das Entgelt für Veranstaltungen der Leine-VHS beträgt 3,80 € je Unterrichtsstunde (45 Minuten) .

Zusätzlich wird ein Bearbeitungsentgelt von 10,- € je Veranstaltung und Teilnehmer*in erhoben.

Sind die Voraussetzungen für eine Ermäßigung erfüllt, beläuft sich diese auf grundsätzlich 20%, sofern das Kursentgelt mindestens 72,- € beträgt. Anspruch auf Ermäßigung haben:

-     Empfänger*innen von Arbeitslosengeld  I und II;

-     Empfänger*innen von Sozialhilfe nach SGB XII;

-     Schwerbehinderte und Gleichgestellte;

-     Schüler*innen, Auszubildende und Student*innen.

Im Veranstaltungsentgelt enthaltene Material-, Geräte-, und sonstige Kosten, Eintrittsgelder für Studienfahrten, Studienreisen, Veranstaltungen und Exkursionen, Prüfungsentgelte, Bildungsreisen und Veranstaltungen mit auswärtiger Übernachtung sind von einer Ermäßigung ausgeschlossen.

Bei Veranstaltungen mit Kooperationspartnern gilt die Ermäßigungsregelung des Hauptdurchführenden. Ratenzahlung, Ermäßigung bzw. Erlass des Teilnehmerentgelts können in besonderen sozialen Härtefällen nach Vorlage eines schriftlichen formlosen Antrags von der Geschäftsleitung in Einzelprüfung gewährt werden.

Der schriftliche Antrag auf Entgeltermäßigung ist mit entsprechenden Nachweisen zum Zeitpunkt der Anmeldung zu stellen. Liegen 7 Tage nach Veranstaltungsbeginn nicht alle Unterlagen vor, wird keine Ermäßigung gewährt.

Ratenzahlungen, können in besonderen sozialen Härtefällen nach Vorlage eines schriftlichen formlosen Antrags von der Geschäftsleitung in Einzelprüfung gewährt werden.