Sprachen der Welt Berufsbezogene Deutsch-Sprachförderung (DeuFöV)
Die berufsbezogene Deutsch-Sprachförderung nach §45a AufenthG baut unmittelbar auf den Integrationskurs auf und richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung haben. Die Kurse werden auf verschiedenen Niveaustufen angeboten:
- A2 (400 Stunden)
- B1 (400 Stunden)
- B2 (400 Stunden oder 500 Stunden)
- C1 (300 Stunden).

Jeder Kurs wird sozialpädagogisch begleitet und schließt mit einer Sprachprüfung ab. Teilnehmen darf, wer arbeitsuchend gemeldet ist und/oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld I) bezieht; eine Ausbildungsstelle sucht, sich bereits in der Ausbildung befindet oder gerade im Anerkennungsverfahren für den Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss steht. Für Beschäftigte, die an einem DeuFöV-Kurs teilnehmen wollen, besteht ein Kostenbeitrag von 50% pro Unterrichtseinheit. Die Berechtigung zur Teilnahme an einen DeuFöV-Kurs stellen die zuständigen Leistungsträger (Arbeitsagenturen oder Jobcenter) aus. Nähere Informationen erhalten Sie gerne in unseren Anmelde- und Beratungszeiten!

Berufsbezogene Deutsch-Sprachförderung (DeuFöV)


Die berufsbezogene Deutsch-Sprachförderung nach §45a AufenthG baut unmittelbar auf den Integrationskurs auf und richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung haben. Die Kurse werden auf verschiedenen Niveaustufen angeboten:
- A2 (400 Stunden)
- B1 (400 Stunden)
- B2 (400 Stunden oder 500 Stunden)
- C1 (300 Stunden).

Jeder Kurs wird sozialpädagogisch begleitet und schließt mit einer Sprachprüfung ab. Teilnehmen darf, wer arbeitsuchend gemeldet ist und/oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld I) bezieht; eine Ausbildungsstelle sucht, sich bereits in der Ausbildung befindet oder gerade im Anerkennungsverfahren für den Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss steht. Für Beschäftigte, die an einem DeuFöV-Kurs teilnehmen wollen, besteht ein Kostenbeitrag von 50% pro Unterrichtseinheit. Die Berechtigung zur Teilnahme an einen DeuFöV-Kurs stellen die zuständigen Leistungsträger (Arbeitsagenturen oder Jobcenter) aus. Nähere Informationen erhalten Sie gerne in unseren Anmelde- und Beratungszeiten!

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