Allgemeine Geschäftsbedingungen der Leine-VHS gGmbH

1. Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter*in und Vertragspartner*in ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.
(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem der/dem Verbraucher*in zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2. Vertragsabschluss

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unter Vorbehalt.
(2) Die/der Anmeldende ist an ihre/seine Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber dadurch, dass die 3-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsangebot abgelehnt hat.
(3)
Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
(4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind verbindlich, wenn sie sofort oder innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.
(5)
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen der Absätze (2) und (4) nicht berührt.
(6) Die Vertragssprache ist deutsch.
(7) Im Falle einer Online-Anmeldung kann die/der Anmeldende Eingabefehler dadurch korrigieren, dass er/sie den „zahlungspflichtig buchen“-Button nicht betätigt, sondern stattdessen in im Browserfenster auf die vorherigen Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung wie den ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw. korrigiert.
(8) Die vhs speichert den Vertragstext, den die/der Anmeldende gesondert per E-Mail anfordern kann. Die/der Anmeldende hat darüber hinaus die Möglichkeit, den Vertragstext über die Nutzung der Druckfunktion ihres/seines Browsers ausdrucken.

3. Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Leine-VHS gGmbH, Senefelderstr. 17/19, 30880 Laatzen, Fax: 0511 89886 333, E-Mail: info@leine-vhs.de

3.1 Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
3.2 Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung

4. Vertragspartner*in und Teilnehmer*in
(1)
Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der/dem Anmeldenden (Vertragspartner*in) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer*in) begründen. Diese/der ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der/des Teilnehmer*in bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2)
Für die/den Teilnehmer*in gelten sämtliche die/den Vertragspartner*in betreffenden Regelungen sinngemäß.
(3) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
(4) Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In einem solchen Fall ist die/der Vertragspartner*in verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten der vhs auszuweisen. Geschieht das aus von der/dem Vertragspartner*in zu vertretenden Gründen nicht, kann die/der Vertragspartner*in von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.

5.
Entgelt und Veranstaltungstermin
(1) Das Veranstaltungsentgelt wie auch der Veranstaltungstermin und -dauer ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
(2)
Das Entgelt soll bei Kursbeginn, spätestens 7 Tage danach bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.
(3)
Ausgenommen sind die Kurse “Deutsch als Fremdsprache“ und Veranstaltungen, deren Eintrittspreise an der Abendkasse zu entrichten sind.
(4) Alternativ dazu kann der/die Teilnehmer*in der vhs ein SEPA Basismandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt nach Kursbeginn. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 2 Tage verkürzt. Der/die Teilnehmer*in sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Führt die beauftragte Bank einen SEPA-Lastschrifteinzug aus Gründen, die die vhs nicht zu verantworten hat, nicht aus, sind die anfallenden Bankspesen vom Kontoinhaber*in zu tragen.

5.1 Ermäßigungen
(1)
Sind die Voraussetzungen für eine Ermäßigung erfüllt, beläuft sich diese auf grundsätzlich 20%, sofern das Kursentgelt mindestens 72,- € beträgt. Anspruch auf Ermäßigung haben:
• Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I und II

• Empfänger*innen von Sozialhilfe nach SGB XII
• Schwerbehinderte und Gleichgestellte
• Schüler*innen, Auszubildende und Student*innen.
(2) Im Veranstaltungsentgelt enthaltene Material-, Geräte-, und sonstige Kosten, Eintrittsgelder für Studienfahrten, Studienreisen, Veranstaltungen und Exkursionen, Prüfungsentgelte, Bildungsreisen und Veranstaltungen mit auswärtiger Übernachtung sind von einer Ermäßigung ausgeschlossen.
(3)
Bei Veranstaltungen mit Kooperationspartner*innen gilt die Ermäßigungsregelung der/des Hauptdurchführenden.
(4)
Ratenzahlungen, können in besonderen sozialen Härtefällen nach Vorlage eines schriftlichen formlosen Antrags von der Geschäftsleitung in Einzelprüfung gewährt werden.

6.
Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer/eines Dozent*in angekündigt wurde, es sei denn, die/der Vertragspartner*in hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch die/den angekündigte/n Dozent*in.
(2)
Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartner*in zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3)
Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer/eines Dozent*in), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 7 Abs. (2) Satz 2 und Satz 3 und Abs. (3) sinngemäß.
(4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt.

7.
Rücktritt und Kündigung durch die vhs
(1)
Die Mindestzahl der Vertragspartner*innen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 9 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum 2. Tag vor der Veranstaltung. Kosten entstehen der/dem Vertragspartner*in hierdurch nicht.
(2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall einer/eines Dozent*in wegen Krankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die/den Vertragspartner*in unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die/den Vertragspartner*in ohne Wert ist.
(3) Die vhs wird die/den Vertragspartner*in über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Abs. (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 2 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 7 Werktagen erstatten.
(4)
Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 5) nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kursbeginn entrichtet, kann die vhs unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Die/der Vertragspartner*in schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung von 5% des Veranstaltungsentgelts, höchstens jedoch 20,- €. Der/die Vertragspartner*in steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.
(5) Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die/den Dozent*in, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
Ehrverletzungen aller Art gegenüber der/dem Dozent*in, gegenüber Vertragspartner*innen oder Beschäftigten der vhs,
Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die vhs die/den Vertragspartner*in auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

8. Kündigung durch die/den Vertragspartner*in
(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die/der Vertragspartner*in die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihm/ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die/der Vertragspartner*in nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(2)
Die/der Vertragspartner*in kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 6) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die/den Vertragspartner*in unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die/den Vertragspartner*in wertlos ist.
(3)
Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(4)
Macht die/der Vertragspartner*in von einem ihr/ihm zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er/sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien auf seine/ihre Kosten zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können.

9. Schadenersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartner*in gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte der/des Vertragspartner*in verletzt, die dieser/diesem nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die/der Vertragspartner*in regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10.Schlussbestimmungen
(1)
Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(2) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Die/der Vertragspartner*in kann dem jederzeit widersprechen.

Diese AGB treten mit Wirkung zum 22.08.2022 in Kraft. Alle
früheren AGB verlieren damit ihre Gültigkeit.